Wie diese Woche überall in den Nachrichten zu hören war (hier der SPON-Artikel dazu), wollen sich die Bundestagsabgeordneten ihre Diäten erhöhen.
Ich meine: 700 Euro sind zu wenig. Abgesehen von vielleicht einigen Hinterbänklern, die möglicherweise eine eher ruhige Kugel in Berlin schieben (von solchen Abgeordneten wird ja ab und zu in den Medien berichtet), nehmen die allermeisten Abgeordneten ihren Job ja wirklich ernst. Und das bedeutet, daß sie eigentlich kaum ein Privatleben haben und auch viele Wochenenden mit Wahlkreis- oder Parteiarbeit verbringen. Ich finde, dafür ist die Bezahlung wirklich eher zu gering als zu hoch. Ich plädiere sogar dafür, ihre Bezüge zu verdoppeln oder u.U. sogar zu verdreifachen. ABER im Gegenzug müßten alle Abgeordneten für die Zeit ihrer Abgeordnetentätigkeit und für eine gewisse Zeit danach auf jegliche aktive oder passive Tätigkeit in Aufsichtsräten, Vorständen und sonstigen Gremien und sowie auch jegliche Beratertätigkeiten zu verzichten. Dies gilt ebenso und sogar im besonderen Maß für Minister, Staatssekretäre und andere politische Beamte. Vor allem diese müßten dann auch verpflichet werden, nach ihrer Mandatszeit für eine gewisse Zeit auf jegliche Tätigkeit in ihrem politischen Gebiet zu verzichten, damit sowas wie mit Schröder, der seine Seele an die russische Energiewirtschaft verkauft hat, kaum daß er vorher als Bundeskanzler genau für diesen zukünftigen Job die Vorrausetzungen geschaffen hat (Ostsee-Pipeline).
Ich glaube, daß es letztlich für den Steuerzahler billiger kommt, den Abgeordneten und politischen Beamten deutlich höhere Diäten und Bezüge zu bezahlen, statt hinterher zusehen zu müssen, wie einige wenige Unternehmen mit der Hilfe der vorigen Mandatsträger den Staat ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.
Und das Argument der Konservativen, daß dann Unternehmer, Rechtsanwälte und ähnliche Berufe keine Chance mehr hätten, Mandate anzunehmen, halte ich entgegen, daß solche Leute wohl kaum wirklich unabhängig sein können, wenn sie noch in irgendwelchen Aufsichtsräten sitzen.
Und auch in der Wirtschaft ist es ja durchaus üblich, daß man sich in seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, nach dem Ausscheiden aus einer leitenden Tätigkeit keine Stelle bei einem Konkurenzunternehmen anzunehmen.